Föderale Steuerbehörde wird bei Steuerrückständen die Geschäftstätigkeit nicht einstellen
2022-05-13 09:26

Föderale Steuerbehörde wird bei Steuerrückständen die Geschäftstätigkeit nicht einstellen

Der Föderale Steuerdienst (FTS) hat dem Moratorium für Vollstreckungsmaßnahmen für Unternehmen, die aufgrund von Sanktionen keine Steuern und Abgaben zahlen können, einen neuen Absatz hinzugefügt: Die Behörde wird bei Steuerrückständen keine vorübergehende Aussetzung der Geschäftstätigkeit auf Geschäftskonten vornehmen.

Wie RBC unter Berufung auf den Text der Anordnung schreibt, wird die Erleichterung bis zum 1. Juni 2022 gelten. Die Echtheit des Dokuments wurde von zwei Quellen bestätigt.

Die vorübergehende Erleichterung wird beschlossen, "um das Risiko der Insolvenz von Steuerzahlern - juristischen Personen und Einzelunternehmern, die von den neuen wirtschaftlichen Bedingungen betroffen sind - zu verringern". Nach der Entscheidung, die Verantwortung für einen Steuerverstoß nach den Ergebnissen der Steuerprüfung bis zum 1. Juni zu übernehmen, müssten Unternehmer keine Sicherheitsmaßnahmen in Form der Aussetzung von Transaktionen auf dem Bankkonto ergreifen. Dies würde es dem "schuldigen" Unternehmen ermöglichen, weiterzuarbeiten, die notwendigen Einkäufe und Zahlungen zu tätigen und die Steuerschulden zu begleichen, erklärten die Experten.

Die neue Maßnahme gilt nicht, wenn die Steuerbehörde Grund zu der Annahme hat, dass der Steuerpflichtige seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird. In diesem Fall wird das Konto auf jeden Fall gesperrt.

Lesen Sie die aktuellen Nachrichten in unserem Telegramm-Kanal

Autorin: Ulyana LutskevichMadein
Russland // Made
in Russia