Fraktionen von Palmöl wurden von der Liste der Waren ausgeschlossen, für die der ermäßigte Mehrwertsteuersatz (10 %) gilt. Ein entsprechender Erlass wurde vom Vorsitzenden der Regierung Michail Mischustin unterzeichnet.
Die Entscheidung wurde getroffen, um die Verwendung von Palmöl in Lebensmitteln zu reduzieren, so der Pressedienst des Kabinetts.
Bereits 2019 wurden in Russland Änderungen des Steuergesetzes verabschiedet, die einen Standard-Mehrwertsteuersatz von 20 % für Palmöl einführten.
Im Jahr 2019 wurden Änderungen am Steuergesetzbuch eingeführt, die den Mehrwertsteuersatz auf 20 % festlegten. Gleichzeitig beschloss die Regierung jedoch, Produkte von der Liste der Waren, die der präferenziellen Mehrwertsteuer unterliegen, auszuschließen.
Der Vorzugssatz für Palmölfraktionen wurde jedoch beibehalten.
"Jetzt sind auch sie von der Liste ausgeschlossen. Somit gilt für Palmöl und seine Fraktionen bei der Einfuhr in das Land und dem Verkauf in Russland der normale Mehrwertsteuersatz von 20 %", heißt es in dem Bericht.
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Author: Ekaterina IvanovaMadein
Russland // Madein Russia